Weitere Angebote
Medizinprodukte-Beauftragter
Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.
Medizinprodukte-Beauftragte unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei.
Weitere Informationen finden Sie auf meiner Seite www.medizinprodukte-beauftragter.de.
Medizinprodukteberater
Mitarbeiter, die berufsmäßig Kontakt zu Fachkreisen haben und diese fachlich informieren oder in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einweisen, üben eine Tätigkeit als Medizinprodukteberater gemäß § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) aus.
Weitere Informationen finden Sie auf meiner Seite www.medizinprodukteberater.de.